Statische Berechnungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Geschäfts- und Bürogebäuden sowie öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc.
Schall- und Wärmeschutz
Berechnungen von Wohngebäuden und kommerziellen Einrichtungen
Beratungsdienstleistungen und Bemessung von Bauteilen & Elementen
Allgemeine Bauschäden
Schäden durch bergbaulichen Einfluss
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.